Allgemeines
Videoüberwachung
Aufgrund von Vandalismus wird der Lehrgarten ganzjährig videoüberwacht. Wir behalten uns vor, Hausverbote auszusprechen und Vandalismus zur Anzeige zu bringen!
Übersichtsplan des Kreislehrgartens

Holzbackofen
Mit dem Holzbackofen soll die Attraktivität des Lehrgartens auch für "gartenfernere" Personen erhöht werden. Insbesondere liegt uns am Herzen, Kinder- und Jugendgruppen durch dieses Zusatzangebot noch mehr anzusprechen. Im Rahmen von Brotbackaktionen können zu Beginn des Lehrgartenbesuchs Brot und Semmeln geformt und eingeschoben werden, um die duftenden Backwaren dann im weiteren Verlauf des Aufenthalts mit Butter, selbst hergestelltem Kräuterquark oder dem Honig aus dem Imkerstand des Lehrgartens zu genießen.
Für einen Brotbackkurs mit Informationen zur richtigen Vorbereitung des Brotteigs werden gelegentlich extra Termine angeboten, die auch auf dieser Homepage angekündigt werden.

Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Verbandsheimbetriebes und um die angenehme Atmosphäre dauerhaft zu erhalten, müssen einige Regeln aufgestellt werden.
Diese sind für Mitglieder und Gäste verbindlich.
1. Allgemeines:
1.1 Das Lehrgebäude dient der Unterstützung der Aktivitäten des Kreisverbandes und der Ortsvereine. Es soll die Kommunikation und den Informationsfluss unter den Mitgliedern fördern.
1.2 Das Betreten des Lehrgebäudes ist grundsätzlich allen Kreisverbands-mitgliedern gestattet. Gäste sind herzlich willkommen. Es wird aber erwartet, dass diese die in dieser Hausordnung aufgestellten Regelungen beachten und sich in die Gemeinschaft der Kreisverbandsmitglieder einordnen.
1.3 Die Öffnungszeiten des Lehrgebäudes legt der Vorstand fest. Sie sind dem Aushang des Lehrgebäudes und den Internetseiten des Kreisverbandes (www.garten-ffb.de) zu entnehmen. Für die Öffnung des Lehrgebäudes wird vom Vorstand jeweils ein Verantwortlicher benannt. Dieser übt das Hausrecht aus. Falls ein Mitglied zum Zeitpunkt seines Dienstes verhindert sein sollte, hat es seinen Dienst mit einem anderen Mitglied zu tauschen oder für Ersatz zu sorgen. Wechsel im Lehrgebäudedienst sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. Der Lehrgarten ist grundsätzlich geöffnet.
2. Sauberkeit:
2.1 Das Eigentum des Kreisverbandes muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Lehrgebäude und Lehrgarten und zur Erhaltung des Kreisverbandseigentums nach besten Kräften beizutragen.
2.2 Lehrgebäude und Lehrgarten sowie die Zugänge sind sauber zu halten.
Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip!
Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter zu trennen. Gläser und Geschirr sind nach der Benutzung durch den Benutzer un-verzüglich zu reinigen und aufzuräumen.
3. Verhalten in den Räumen und im Lehrgarten:
3.1 Für die Beschädigung von Kreisverbandseigentum ist der Verursacher haftbar. Der Kreisverband übernimmt seinen Mitgliedern und den Gästen gegenüber keine Haftung.
3.2 Der Kreisverband stellt laut Preisliste Getränke zur Verfügung. Der Verkaufspreis wird vom Vorstand festgelegt. Getränke sind unverzüglich zu bezahlen.
3.3 Im Lehrgebäude gilt generelles Rauchverbot.
3.4 Offenes Feuer (Lagerfeuer) ist grundsätzlich verboten. Gegrillt werden darf nur auf dem ausgewiesenen Grillplatz.
3.5 Obst, Gemüse und Zierpflanzen sind Eigentum des Kreisverbandes. Eigenmächtiges Ernten und Entnehmen von Pflanzen und Pflanzenteilen sind untersagt.
4. Verlassen des Verbandsheims:
Die zuletzt das Lehrgebäude verlassende Person hat sich davon zu überzeugen, dass vor allem das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet, alle Fenster verriegelt und sämtliche Türen verschlossen sind. Im Eingangsbereich ist immer (besonders nach 24.00 Uhr) für Ruhe zu sorgen. Beim Wegfahren wird um Rücksichtnahme auf die Nachbarn gebeten (Türen leise schließen; keine Kavalierstarts, Tempo 30 - Zone!)
5. Schlüssel:
Der Vorstand legt fest, wer Inhaber eines Schlüssels für das Lehrgebäude ist.
6. Vermietung des Lehrgebäudes:
6.1 Das Lehrgebäude kann von jedem Mitglied des Kreisverbandsvorstands, jedem Vorsitzenden eines dem Kreisverband angeschlossenen Gartenbauvereins und im Lehrgarten aktiven Gartenpfleger zum Zwecke von nichtkommerziellen Veranstaltungen geselliger Art gemietet werden. Grundsätzlich haben Vereins- bzw. Verbandstermine Vorrang vor privaten Veranstaltungen.
6.2 Der gewünschte Nutzungstermin ist mit dem Geschäftsführer oder dem 1. Vorsitzenden des Kreisverbandes abzustimmen. Er entscheidet über den Antrag und trägt den Termin in den Kreisverbandsterminkalender ein. Damit ist die Zusage erteilt. Der Nutzer erhält die erforderlichen Schlüssel von einem Beauftragten des Vorstands. Die Rückgabe hat jeweils unmittelbar (bei gegebener Zumutbarkeit) nach der Veranstaltung zu erfolgen.
6.3 Der jeweilige Veranstalter übt für den Zeitraum der Nutzung das Hausrecht aus und verpflichtet sich, für den ordnungsgemäßen Ablauf und für die Sauberkeit, auch nach der Veranstaltung, Sorge zu tragen. Bei privaten Veranstaltungen ist die Abfallentsorgung von jedem eigenverantwortlich zu übernehmen. Die vorhandenen Mülltonnen dürfen dafür nicht genutzt werden. Das gilt auch für den Komposthaufen. Grillreste, insbesondere auch Asche und Holzkohle sind nicht über den Komposthaufen zu entsorgen, sondern ebenfalls wieder mitzunehmen. Eventuell entstandene Schäden sind sofort zu melden und werden zu Lasten des Verursachers beseitigt.
6.4 Anlässlich privater Veranstaltungen von Kreisverbandsmitgliedern wird eine Nutzungsgebühr von 50.- Euro für folgende Personen festgelegt: - Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes und Gartenpfleger, die aktiv am Aufbau bzw. der laufenden Pflege von Kreislehrgarten oder Lehrgebäude beteiligt sind bzw. waren.
70.- Euro für den/die Vorsitzende/n eines dem Kreisverband ange-schlossenen Ortsvereins. Im Einzelfall behält sich der Kreisverband die Festlegung einer Kaution vor.
Nichtmitglieder haben keinen Anspruch auf Nutzung des Lehrgebäudes.
Für Institutionen wie Bund Naturschutz, Schulen, kirchliche Einrichtungen etc. wird nach Absprache mit dem Vorstand die Höhe der Nutzungsgebühr festgelegt.
Die Gebühr ist bei Zusage durch den Vorstand zu bezahlen. Eine evtl. festgelegte Kaution wird bei der Schlüsselübergabe fällig.
Auf den Punkt 4 der Hausordnung wird besonders hingewiesen!
6.5 Die evtl. hinterlegte Kaution wird nach der Nutzung zurückerstattet. Wenn nach einer Kontrolle das Lehrgebäude bzw. der Lehrgarten nebst Zubehör nicht ordnungsgemäß übergeben wird, wird der für den Schaden entstandene Betrag mit der Kaution verrechnet.
6.6 Eine Stornierung durch den Mieter muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Bei rechtzeitiger Stornierung erfolgt die Rückzahlung der Miete, andernfalls verfällt sie. Durch die Miete sind die Kosten für Heizung, Wasser, Strom, WC – Benutzung etc. abgegolten.
6.7 Mit der Schlüsselübernahme wird die gültige Hausordnung anerkannt.
6.8 Grobe Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung schließen eine erneute Nutzung aus.
Fürstenfeldbruck, November 2013
